Nachlass regeln: Soll man die Kinder miteinbeziehen?
Auch ohne Zustimmung der Nachkommen ist ein Testament gültig. Wer Probleme vermeiden will, sollte die Nachlassplanung trotzdem in der Familie besprechen.

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Viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie ihren Nachlass alleine oder gemeinsam mit ihren Kindern regeln sollen. Je nach Familiensituation fällt die Entscheidung nicht leicht. Ein klärendes Gespräch mit den Kindern kann helfen, Enttäuschungen und Streit zu vermeiden.
Gleichzeitig bieten das Ehe- und das Erbrecht die Instrumente, um den Nachlass alleine zu regeln. Wichtig ist darum, dass Sie sich frühzeitig mit den folgenden Punkten auseinandersetzen:
Meistbegünstigung
Für viele Eltern ist es besser, wenn die Kinder erst erben, wenn beide Elternteile gestorben sind. Sie sichern sich darum mit einer sogenannten Meistbegünstigung so weit wie möglich gegenseitig ab: Sie weisen sich zum Beispiel in einem Ehevertrag gegenseitig die ganze Errungenschaft zu. Das ist der Teil des Vermögens, den sie während ihrer Ehe gemeinsam aufgebaut haben. Indem sie ihre Kinder in einem Testament oder Erbvertrag auf den gesetzlichen Pflichtteil setzen, verringern sie deren Anspruch weiter.
Eine Meistbegünstigung kann man im weitesten Sinne auch ohne die Mitwirkung der Kinder einrichten. Allerdings lohnt es sich in der Regel, die Kinder mindestens zu informieren.
Testament
Wenn man nichts regelt, entscheidet das Erbrecht, wer wie viel aus dem Nachlass erhält. Mit einem Testament kann man diese Regeln so ändern, dass sie zur Familie passen. Ein Testament kann man ohne die Mitsprache der Kinder aufsetzen und zum Beispiel ihren Anspruch am Erbe erhöhen oder reduzieren. Ihre Pflichtteile dürfen allerdings nicht verletzt werden (siehe Grafik).
Oder man bestimmt im Testament mit Teilungsvorschriften, wer welche Vermögenswerte aus dem Nachlass erhalten soll. Ein Testament kann man jederzeit ändern, ohne die Einwilligung der Kinder einzuholen oder sie zu informieren.
Erbvorbezug
Viele Eltern geben schon zu Lebzeiten Vermögenswerte an ein Kind weiter. Um Streit zu vermeiden, lohnt es sich, die anderen Familienmitglieder darüber zu informieren. Nach dem Tod der Eltern muss das Kind den Vorbezug gegenüber den anderen Erben ausgleichen.
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie Ihr Kind in Ihrer Nachlassregelung ganz oder teilweise von der Ausgleichspflicht befreien wollen. Sie dürfen aber keine Pflichtteile verletzen.
Erbvertrag
Wer maximale Transparenz und Verbindlichkeit will, arbeitet zusammen mit dem Ehepartner und den Kindern einen Erbvertrag aus. Anders als bei einem Testament müssen alle dem Erbvertrag zustimmen und ihn auch unterschreiben. Er wird öffentlich beurkundet. Man kann den Erbvertrag später nur ändern oder aufheben, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.
Sinnvoll ist der Erbvertrag besonders für Patchwork-Familien mit Kindern aus mehreren Beziehungen. Sie können im Vertrag auch Vor- und Nacherben einsetzen. So bestimmen sie, dass das Vermögen nach dem Tod des überlebenden Partners in der Familie des zuerst Verstorbenen bleibt.
Mit einem Erbvertrag lässt sich auch ausschliessen, dass pflichtteilsgeschützte Erben bei der Erbteilung Ansprüche geltend machen, auf die sie früher verzichtet hatten. Das ist vor allem auch für Unternehmerinnen und Unternehmer wichtig, die ihre Nachfolge verbindlich regeln wollen.
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