Nachlass

Schicksalsschlag: Lebenspartner bekommen praktisch kein Geld

Viele unverheiratete Paare sind zu wenig gut abgesichert. Wenn ein Partner invalid wird oder stirbt, hat die Familie mit grossen finanziellen Lücken zu kämpfen.

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Selina Wyss
Vorsorgespezialistin
Publiziert am
15. Mai 2024

Immer mehr Paare verzichten auf eine Heirat. Laut dem Bundesamt für Statistik ist heute jedes fünfte Paar mit Kindern unverheiratet. Das Schweizer Vorsorgesystem sichert Lebenspaare jedoch viel schlechter ab als Verheiratete, selbst wenn ein Paar gemeinsame Kinder hat. Bei einem Schicksalsschlag wird das zu einem ernsthaften Problem.

Merkblatt
Merkblatt

Invalidität und Tod: So sichern Sie Ihre Familie ab

Das Merkblatt fasst die wichtigsten Leistungen aus der AHV/IV, der obligatorischen Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge zusammen.

AHV/UVG

Stirbt ein Lebenspartner, geht der überlebende Partner leer aus. Die AHV zahlt weder eine Witwen- oder Witwerrente, noch einen Verwitwetenzuschlag. Auch die Unfallversicherung richtet keine Leistungen aus. Dem Haushalt im Beispiel in der Tabelle fehlen darum bis zu 60'000 Franken pro Jahr – eine riesige Lücke.

Pensionskasse und Säule 3a

Pensionskassen und Säule 3a müssen den überlebenden Lebenspartnern kein Geld auszahlen. Einige Vorsorgeeinrichtungen tun das freiwillig. Man muss sie aber zu Lebzeiten über die Partnerschaft informieren, und viele verlangen, dass mehrere Bedingungen erfüllt sind. 

Tipp: Fragen Sie nach, was bei Ihrer Pensionskasse und Säule 3a genau gilt. Meistens muss man nachweisen, dass man seit fünf Jahren zusammenlebt oder gemeinsame Kinder hat.

Nachlass

Ohne Testament erbt der Lebenspartner nichts aus dem Nachlass des Verstorbenen. Und wer ein Eigenheim mit seinem Partner teilt, kann in ernste Schwierigkeiten geraten.

Tipp: Setzen Sie darum ein Testament auf. Ohne Kinder können Sie Ihrem Lebenspartner Ihr ganzes Vermögen vererben, mit Kindern die Hälfte. Prüfen Sie die Steuerfolgen: Je nach Kanton zahlen Lebenspartner hohe Erbschaftssteuern.

Invalidität

Bedenken sollte man auch: Wenn einer der Lebenspartner invalid wird, muss der andere erfahrungsgemäss sein Arbeitspensum reduzieren. Diese Lohneinbusse kann zusätzliche Lücken in die ohnehin schon fragile Vorsorgesituation reissen.

Sie möchten Ihren Partner und Ihre Familie bestmöglich absichern? Bestellen Sie das Merkblatt zum Thema oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ.