Steuern

Steuerbetrug ist keine Option: Nutzen Sie Ihren Spielraum!

Wer der Steuerbehörde falsche Angaben macht oder Einkünfte und Vermögensteile verschweigt, macht sich strafbar und muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. 

Portrait von Markus Stoll
Markus Stoll
Steuerspezialist
Publiziert am
27. Juni 2024

Wenn dem Steueramt etwas nicht plausibel scheint, weil Steuerpflichtige zum Beispiel zu hohe Berufsauslagen geltend machen, kann die Einschätzung im Veranlagungsverfahren korrigiert und die geschuldete Steuer neu festgelegt werden. In gravierenden Fällen wird der Fiskus sogar eine Untersuchung einleiten. 

Steuerhinterziehung

Als Steuerhinterziehung gilt, wenn man Einkommen und Vermögen falsch, unvollständig oder gar nicht deklariert. Das ist etwa der Fall, wenn jemand ein Konto, Wertschriften oder Kryptowährungen nicht angibt oder "vergisst", den Lohnausweis für den Nebenerwerb einzureichen. 

Merkblatt
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Tipps zum Steuern sparen

Dieses Merkblatt zeigt die wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten auf.

Steuerbetrug

Wenn man gefälschte, verfälschte oder unwahre Dokumente einreicht, gilt das als Steuerbetrug. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand sein Einkommen im PDF des Lohnausweises nach unten "korrigiert" oder Belege für Abzüge wie etwa Pensionskassen-Einkäufe, Säule 3a und Liegenschaftsunterhalt fälscht. 

Verletzung der Verfahrenspflichten

Das ist der Fall, wenn man auf Nachfrage nicht alle Unterlagen einreicht, die das Steueramt braucht, um einen Sachverhalt genau zu klären. 

Fazit: Je nach Schweregrad drohen Strafsteuern und Bussen, die dreimal so hoch sein können wie die nachträglich erhobenen Steuern – und sie können rückwirkend für die letzten zehn Jahre geltend gemacht werden. In schwerwiegenden Fällen können die Behörden auch Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verhängen. 

Tipp: Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind keine Option. Schöpfen Sie dagegen den gesetzlichen Spielraum aus, um Steuern zu sparen. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind die Vorsorge, Geldanlagen, Immobilien und die Pensionierung. Der Grenzsteuersatz zeigt, dass es sich lohnt, das steuerbare Einkommen zu senken: Ein Ehepaar in Bern mit 150’000 Franken Einkommen zahlt 380 Franken weniger Steuern, wenn es sein steuerbares Einkommen nur schon um 1000 Franken senken kann (Tabelle oben). Die wichtigsten Tipps dazu sind im Merkblatt für Sie zusammengefasst.

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