Vorsorge

Teilzeit ist bei Jung und Alt beliebt – trotz Risiken

Ein reduziertes Arbeitspensum kann bereichernd sein, birgt aber auch Gefahren für die Vorsorge. Es gibt einige Möglichkeiten, um Lücken zu schliessen.

Portrait von Selina Wyss
Selina Lojacono
Vorsorgespezialistin
Publiziert am
17. Mai 2024

Diese Umfrageergebnisse lassen aufhorchen: Nicht nur junge Menschen wollen lieber Teilzeit statt voll arbeiten. Der Wunsch nach Teilzeitarbeit nimmt mit dem Alter sogar zu. 84 Prozent der Frauen im Alter von 50 bis 64 Jahren wollen Teilzeit arbeiten, bei den Männer sind es 66 Prozent. Das zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Deloitte. Was auch überrascht: Nicht etwa die Betreuung von Kindern oder Familienangehörigen wird als wichtigster Grund für den Teilzeitwunsch genannt. Vielmehr sehnen sich die meisten Menschen nach mehr Zeit für persönliche Hobbys und Interessen.

Die Schweizerinnen und Schweizer wollen also Teilzeit arbeiten. Aber kennen sie auch die Risiken für ihre persönliche Altersvorsorge? Das müssen alle wissen, bevor sie ihr Arbeitspensum reduzieren:

AHV

2024 bekommt man von der AHV bis zu 2450 Franken im Monat als Altersrente ausbezahlt. Diese Maximalrente erhält aber nur, wer eine lückenlose Beitragsdauer und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88’200 Franken erzielt hat. Teilzeitarbeitende erreichen das oft nicht. Teilweise erhalten sie die minimale AHV-Rente von 1225 Franken im Monat.

In die AHV muss man mindestens 514 Franken im Jahr einzahlen. Wer Kinder aufzieht oder sich um pflegebedürftige Verwandte kümmert, kann sich Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften anrechnen lassen.

Merkblatt
Merkblatt

Vorsorge bei Teilzeitarbeit

Prüfen Sie alle Möglichkeiten, um Deckungslücken zu schliessen. Die wichtigsten Fakten erfahren Sie aus diesem Merkblatt.

Tipp: Lassen Sie Ihre voraussichtliche Rente von der AHV berechnen. Bei der AHV-Ausgleichskasse und online können Sie Ihren persönlichen Ausweis bestellen. Für Personen ab 40 ist eine Vorausberechnung alle fünf Jahre kostenlos. Und prüfen Sie, ob Sie AHV-Beiträge verpasst haben. Diese kann man innerhalb von fünf Jahren nachzahlen.

Berufliche Vorsorge

Die Vorsorge der meisten Teilzeitler ist von Gesetzes wegen ungenügend – vor allem, weil sie weniger in die Pensionskasse einzahlen als voll Erwerbstätige. Unabhängig vom Pensum geht nämlich der volle Koordinationsabzug von 25’725 Franken vom Lohn weg. Dieser wird vom Einkommen abgezogen, um den koordinierten Lohn zu ermitteln. Wer also zum Beispiel 40’000 Franken im Jahr verdient, ist nur mit 14‘275 Franken versichert (40’000 minus 25'725 Franken). Das ist ein Nachteil für Teilzeitler, denn nach diesem koordinierten Lohn richten sich die Beiträge und die Leistungen der Pensionskasse.

Dazu kommt: Nur wer mindestens 22’050 Franken im Jahr verdient, ist über den Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert. Wenn der Lohn unter dieser Eintrittsschwelle liegt, ist man nicht versichert.

Die BVG-Reform, die Ende September zur Abstimmung kommt, will Teilzeitler besserstellen. Der fixe Koordinationsabzug für alle soll verschwinden. Dafür wären immer 80 Prozent des Lohns versichert, unabhängig vom Arbeitspensum. Und die Eintrittsschwelle soll leicht sinken und neu 19’845 Franken betragen.

Tipp: Es ist völlig unklar, ob und wann die BVG-Reform in Kraft tritt. Handeln Sie schon heute. Prüfen Sie, wie teilzeitfreundlich die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers ist, wenn Sie eine neue Stelle suchen. Fortschrittliche Pensionskassen passen schon heute den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad an. Das führt zu einem höheren versicherten Lohn, höheren Pensionskassenbeiträgen und somit zu besseren Leistungen aus der Pensionskasse. Und zahlen Sie freiwillig in die Säule 3a ein (mehr dazu weiter unten). Nutzen Sie zudem Möglichkeiten, freiwillig in die Pensionskasse einzuzahlen. So können Sie Ihre Altersvorsorge aufbessern – und dabei Steuern sparen.

Säule 3a

Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf auch freiwillig in die Säule 3a einzahlen. Teilzeitarbeitende mit Pensionskassenanschluss können höchstens 7056 Franken im Jahr einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Einkommens, höchstens aber 35'280 Franken. 

Tipp: Zahlen Sie möglichst jedes Jahr in die dritte Säule ein, auch wenn es weniger als der Maximalbetrag ist. Verpasste Jahre können Sie nicht nachholen. Die bezahlten Beiträge können Sie in der Steuererklärung abziehen und so Steuern sparen.

Sie wollen Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Vorsorge stärken? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt. Oder reservieren Sie einen unverbindlichen Termin im VZ in Ihrer Nähe.