Steuern

Vermögenssteuern: So nagt der Fiskus am Ersparten

Die meisten Steuerpflichtigen zahlen keine oder nur tiefe Vermögenssteuern. Bei grösseren Vermögen kann die Steuer jedoch stark ins Gewicht fallen.

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Markus Stoll
Steuerspezialist
Aktualisiert am
05. Oktober 2024

Fast alle Vermögenswerte, die man besitzt, muss man als Vermögen versteuern. Nicht nur Bargeld, Kontoguthaben, Wertschriften und Liegenschaften werden in der Steuererklärung als Vermögensteile erfasst, sondern in vielen Kantonen auch Fahrzeuge, Boote und Flugzeuge, sofern sie nicht geleast und damit nicht Eigentum des Steuerpflichtigen sind. Versteuern muss man auch Vermögenswerte, die man zur Nutzniessung besitzt.

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Von der Vermögenssteuer befreit sind dagegen die Guthaben in der Pensionskasse und in der Säule 3a. Auch Möbel, Kleider, Schmuck, Bilder und andere Kunstgegenstände sind in der Regel steuerfrei, wenn ihr Wert nicht deutlich über das hinausgeht, was in einem durchschnittlichen Haushalt üblich ist. Dann gelten solche Gegenstände als Kapitalanlage. Sie werden eingeschätzt und gehören zum steuerbaren Vermögen.

Vom Vermögen abgezogen werden die Schulden, zum Beispiel Bankkredite oder Darlehen von Privaten. Die meisten Kantone kennen zudem Steuerfreibeträge für Verheiratete und Alleinstehende. Oft erhöht sich der Freibetrag um einen bestimmten Betrag pro Kind, das im gleichen Haushalt lebt.

Die steuerfreien Beträge sind in den meisten Kantonen recht hoch und die Steuersätze steigen erst bei grossen Vermögen steil an. Bei grossen Vermögen kann die Vermögenssteuer allerdings stark ins Gewicht fallen. Sehr vermögende Personen zahlen unter Umständen sogar mehr Vermögens- als Einkommenssteuern. Pensionierte zahlen aufgrund ausbezahlter Vorsorgeguthaben häufig deutlich mehr Vermögenssteuern als in der Zeit, in der sie erwerbstätig waren.

Wie bei der Einkommenssteuer fällt die Belastung auch bei der Vermögenssteuer von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus (siehe Vergleich). Und auch hier sind die Steuertarife meistens progressiv ausgestaltet.

Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse und der Säule 3a, die bei der Pensionierung zur Auszahlung gelangen, erhöhen das steuerbare Vermögen unter Umständen beträchtlich. Die Steuern sind aber in der Regel deutlich geringer, als wenn man das Pensionskassenguthaben in Rentenform bezieht. Die Rente ist nämlich jedes Jahr vollumfänglich als Einkommen zu versteuern.

So kann man Vermögenssteuern sparen

Mit einem Wohnortwechsel kann man also unter Umständen sehr viel Steuern sparen. Bei so einem Entscheid sollte man natürlich immer alle finanziellen Auswirkungen berücksichtigen. An steuergünstigen Orten sind sehr oft die Immobilienpreise deutlich höher. Ausserdem machen unter Umständen höhere Einkommensteuern oder Erbschaftssteuern bzw. Schenkungssteuern den Vorteil bei der Vermögenssteuer wieder wett.

Eine weitere Möglichkeit, um Steuern zu sparen, ist der Kauf einer Liegenschaft, weil ihr Steuerwert in der Regel deutlich unter ihrem tatsächlichen Wert liegt. Mit Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufen in die Pensionskasse lässt sich zudem Vermögen in die gebundene Altersvorsorge verlagern, wo es bis zum Bezug von der Vermögenssteuer befreit ist.