Was tun, damit sich die Erben nicht um das Ferienhaus streiten?
Bei vielen Erbteilungen stellt sich die Frage nach der gerechten Verteilung – vor allem, wenn Immobilien vererbt werden. Denn Immobilien lassen sich nicht so einfach aufteilen wie Wertschriften oder Konto-Guthaben.
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Die Erben können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen, und die Erbengemeinschaft bleibt bestehen, bis sich alle über die Aufteilung geeinigt haben. Jeder Entscheid muss einstimmig von allen Mitgliedern unterstützt werden.
Zwar räumt das Gesetz dem überlebenden Ehepartner ein Vorrecht am Eigenheim ein, das die Eheleute gemeinsam bewohnt haben. Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen sieht es hingegen anders aus. Darauf hat niemand ein Vorrecht, und der überlebende Ehepartner muss mit allen übrigen Erben aushandeln, was damit geschehen soll.
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Darum kann es sinnvoll sein, dass Ehepaare in ihren Testamenten früh regeln, wer welche Vermögenswerte erhalten soll. Ohne solche Teilungsvorschriften kann sich die Erbteilung lange hinziehen und aufreibend werden. Oder die Liegenschaft muss verkauft werden, obwohl es sich der Erblasser anders gewünscht hatte.
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