Firmengewinn: Das bleibt nach Steuern und Abgaben übrig
Von dem, was Unternehmerinnen und Unternehmer erwirtschaften, geht ein grosser Teil an den Staat. Für sie lohnt es sich besonders, ihre Steuern zu optimieren.
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Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es wichtig, dass sie den Gewinn, den sie mit ihrer Firma erzielen, sinnvoll einsetzen können. Ein grosser Teil fliesst jedoch ab. Ein Beispiel zeigt: Von den 250'000 Franken, die eine Unternehmerin erwirtschaftet hat, bleiben ihr nur knapp 146'000 Franken. Den Rest muss die Geschäftsleiterin für Gewinnsteuern, AHV-Beiträge und ihre Einkommens- und Vermögenssteuern abliefern (Grafik).
Das ist viel Geld. Für Inhaberinnen und Inhaber von KMU sowie für Kaderangestellte lohnt es sich darum besonders, das Sparpotenzial bei den Steuern auszuschöpfen. Erfahrungsgemäss ist der Spielraum viel grösser als gedacht.
Das bleibt vom Gewinn in der Firma übrig
Vereinfachtes Fallbeispiel: AG, Inhaberin (Bern, verheiratet, konfessionslos); Gewinn vor Steuern, AHV und Lohn: 250'000 CHF, davon Bruttolohn: 140'000 CHF (ohne PK-Beiträge und latente Kapitalauszahlungssteuern); übriges steuerbares Einkommen bzw. Vermögen: 100'000 bzw. 1 Mio. CHF; Angaben in Franken
Lohn oder Dividende
Die Mehrheit der Unternehmer tendiert dazu, mehr Dividende und weniger Lohn zu beziehen. Denn Dividenden werden privilegiert besteuert und sind nicht AHV-pflichtig. Das ist aber nicht immer sinnvoll. Der Grund: Ein höherer Lohn vergrössert den Spielraum für die Steueroptimierung innerhalb der Pensionskasse – etwa durch ein grösseres Potenzial für freiwillige Einkäufe.
Prüfen Sie darum, was sich für Sie lohnt. Massgeblich sind die Besteuerung der Dividende am Wohnort und die Gewinnsteuer am Firmensitz. Entscheidend sind auch die Sozialversicherungsbeiträge und die Ausgestaltung der PK-Lösung.
Pensionskasse
Viele möchten mehr in ihre Pensionskasse einzahlen, haben ihr Einkaufspotenzial aber ausgeschöpft. Mit einem höheren Lohn und einer optimierten Pensionskassen-Lösung steigen auch die Sparbeiträge und das Potenzial für PK-Einkäufe. So schaffen Sie zusätzliche Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.
Und mit einer Zusatzvorsorge lässt sich das Potenzial unter Umständen um mehrere Hunderttausend Franken erhöhen. Die Zusatzvorsorge kann man für Lohnanteile einrichten, die über den Betrag von 132'300 Franken hinausgehen. Eine Aufteilung in Basis- und Zusatzvorsorge eröffnet Ihnen zudem den Spielraum für gestaffelte Bezüge, die ebenfalls steuermindernd wirken: Wenn man seine Guthaben über mehrere Steuerjahre bezieht, ist die Progression oft moderater.
Die Nachfolge planen
Klären Sie alle Folgen für Ihre Steuern sorgfältig ab, bevor Sie die Weitergabe Ihrer Firma regeln. Wenn Sie Ihr Unternehmen bewerten lassen, werden alle Bilanzpositionen bereinigt. So zeigt sich auch, wie hoch die stillen Reserven und die latenten Steuern darauf sind. Auf dieser Basis können Sie den Bezug von Gewinnen und nicht betriebsnotwendigen Mitteln so planen, dass sie steueroptimal ins Privatvermögen übergehen.
Gleichzeitig können Sie Ihren Betrieb «leichter» und so attraktiver für den Verkauf machen, indem Sie liquide Mittel und andere nicht betriebsnotwendige Werte wie Immobilien herauslösen. Denn Käufer übernehmen latente Steuern auf stille Reserven nur, wenn der Kaufpreis entsprechend tiefer angesetzt wird.
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