Heiraten oder nicht: Kennen Sie diese Unterschiede?
Die Ehe wirkt sich auf fast alle Lebensbereiche aus. Darum sollte man auch die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen verstehen, bevor man «Ja» sagt.
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Die meisten heiraten aus Liebe – egal ob zum ersten, zweiten oder dritten Mal. Trotzdem ist es sinnvoll zu wissen, wie sich die Ehe auf die Finanzen auswirkt. Denn zwischen Ehe und Konkubinat gibt es grosse Unterschiede – etwa bei der Vorsorge, bei den Steuern oder beim Nachlass. Das sind die wichtigsten Aspekte.
Ehepaare
Verheiratete sind dank dem Eherecht deutlich besser geschützt als Konkubinatspaare. Der überlebende Ehepartner bekommt in der Regel Witwen- oder Witwerrenten von der AHV und der Pensionskasse. Zudem steht ihm die Hälfte des Nachlassvermögens zu, wenn nichts anderes in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt wurde (Grafik).
Weiter profitieren Verheiratete beim Bezug von Vorsorgegeldern von einem günstigeren Tarif. Zudem sind Witwen und Witwer in der ganzen Schweiz von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Handkehrum fallen je nach Kanton viel höhere Steuern für Einkommen und Vermögen an. Das ist vor allem dann der Fall, wenn beide Ehepartner ähnlich viel verdienen und etwa gleich viel Vermögen haben. Und bei der Pensionierung erhalten Ehepaare von der AHV höchstens 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende. Damit bekommen Paare mit einem Trauschein aktuell maximal 3675 Franken pro Monat.
Tipp: Der überlebende Partner kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn er die Pflichtteile der Kinder auszahlen muss. Darum sollten Sie sich gegenseitig so begünstigen, dass Ihre Kinder möglichst erst nach dem Tod beider Eltern erben. Wie Sie Ihren Ehepartner finanziell absichern können, erfahren Sie im kostenlosen Merkblatt.
Lebenspartner
Unverheiratete bekommen von der AHV je eine Einzelrente. Gemeinsam erhalten sie so monatlich bis zu 4900 Franken. Oft ist das der einzige Vorteil – ansonsten sind sie schlechter gestellt, auch wenn sie gemeinsame Kinder haben. Denn Konkubinatspartner gelten rechtlich als Einzelpersonen. Für sie gibt es keine besonderen Regeln – sie geniessen vielmehr grosse Freiheiten.
Der Preis dieser Unverbindlichkeit: Bei einer Trennung können sie keine Teilung der AHV-Gutschriften verlangen, und die AHV zahlt keine Witwen- oder Witwerrente aus. Viele Pensionskassen knüpfen ihre Renten und einmaligen Auszahlungen an Bedingungen. Und die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Lebenspartner nicht.
Zudem zahlen unverheiratete Paare in der Regel sehr hohe Erbschafts- und Schenkungssteuern, während Ehepartner in der ganzen Schweiz davon befreit sind. Für Unverheiratete fallen beispielsweise in Zürich auf eine Erbschaft von 500'000 Franken rund 122'000 Franken Steuern an. Dauerte das Konkubinat weniger als fünf Jahre, kommt der Steuertarif für Nichtverwandte zur Anwendung. Die Erbschaftssteuer beträgt dann sogar über 140'000 Franken.
Tipp: Regeln Sie das Zusammenleben in einem Konkubinatsvertrag. Und lassen Sie sich bei Ihren Pensionskassen, Lebensversicherern, Freizügigkeits- und 3a-Vorsorgestiftungen als Lebenspartner registrieren. Setzen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag auf – sonst riskiert Ihr Lebenspartner, leer auszugehen.
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