Vorsorgegelder: So können KMU bei der Anlagestrategie mitreden
Wer in einer Zusatzvorsorge versichert ist, kann für seine Ersparnisse einen höheren Aktienanteil wählen. Eine neue Studie zeigt, wie Gutverdienende diese Wahlfreiheit nutzen.
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Für Lohnbestandteile über 132'300 Franken können Firmen eine Zusatzvorsorge einrichten. Solche Lösungen sind als Kadervorsorge oder 1e-Pläne bekannt. Anders als in der Basisvorsorge können Unternehmerinnen, Geschäftsinhaber und Kadermitarbeitende in einer Zusatzvorsorge ihre Anlagestrategie selbst wählen. Das ist sehr attraktiv:
Wer wenig Risiko tragen kann oder will, wählt eine konservative Strategie, bei der die Risiken so tief wie möglich gehalten werden. Andere investieren einen grösseren Teil ihrer Vorsorge dagegen in Aktien, um so die Chancen auf eine bessere Anlagerendite deutlich zu erhöhen.
Eine neue Untersuchung von 2864 Portfolios von Versicherten in der VZ Sammelstiftung zeigt, wie Gutverdienende mit dieser Wahlfreiheit umgehen:
- Die meisten wählen eine Anlagestrategie mit mindestens 45 Prozent Aktien (Grafik). In der Basisvorsorge beträgt die Aktienquote im Durchschnitt rund 30 Prozent.
- Jede dritte Person wählt sogar einen Aktienanteil von mindestens 65 Prozent.
- Je jünger die Versicherten sind, desto höher ist der Aktienanteil.
- Fast jede dritte Person zahlt freiwillige Einkäufe in die Zusatzvorsorge ein. Bei einer Basisvorsorge kaufen sich lediglich rund 8 Prozent ein.
Unterschiedliche Sparbeiträge und Leistungen
Gerade in der beruflichen Vorsorge wächst der Wunsch nach mehr Freiheit und Mitbestimmung. Wer kann, möchte möglichst viel in die Pensionskasse einzahlen, um so die Altersvorsorge zu verbessern und gleichzeitig Steuern zu sparen. Das bietet Firmen die Möglichkeit, sich mit einer 1e-Lösung als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.
Die Sparprämien dürfen maximal 25 Prozent des versicherten AHV-Jahreslohns betragen. Dieser ist aktuell auf 882'000 Franken begrenzt. Moderne Vorsorgelösungen lassen den Mitarbeitenden dabei die Wahl. Unternehmen können für jede Mitarbeiterkategorie drei Sparpläne mit unterschiedlichen Sparbeiträgen und Leistungen anbieten. So haben die Versicherten beispielsweise die Wahl, ob sie 17, 20 oder 25 Prozent des versicherten Jahreslohns sparen wollen. Der Arbeitgeberbeitrag muss in allen drei Plänen gleich hoch sein und mindestens 50 Prozent betragen. Die Leistungen müssen mindestens zwei Drittel des Maximalplans betragen.
Wie ein höheres Einkommen vergrössert ein höherer Sparbeitrag wiederum das Einkaufspotenzial. Diese freiwilligen Einkäufe kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem fallen auf dem einbezahlten Kapital keine Ertrags- und Vermögenssteuern an. Auch der Bezug des Kapitals wird steuerlich privilegiert behandelt.
Firmen profitieren unter anderem davon, dass die Aufteilung in eine Basis- und eine Zusatzvorsorge die Kosten senkt. Zudem ist in einer Kadervorsorgelösung eine Unterdeckung ausgeschlossen.
Tipp: Nutzen auch Sie diese Möglichkeit. Unternehmen können jederzeit eine Zusatzvorsorge für die leitenden Angestellten einführen, ohne die Basisvorsorge zu verändern. In der Studie erfahren Sie, wie Sie sich damit als attraktiver Arbeitgeber mit interessanten Nebenleistungen für Fachkräfte positionieren können.
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