Gütertrennung: Wann ist das sinnvoll?
Für eine Gütertrennung entscheiden sich vor allem Firmeninhaber und Ehepaare, die ihre finanzielle Unabhängigkeit wahren möchten.
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In der Schweiz entscheidet der gewählte Güterstand beim Tod eines Ehepartners darüber, welcher Teil des Vermögens in seinen Nachlass fällt und unter den Erben aufgeteilt wird. Oder was bei einer Scheidung wem gehört.
Anders als bei der Errungenschaftsbeteiligung und der Gütergemeinschaft vermischen sich die Vermögen bei einer Gütertrennung nicht. Jedem Ehepartner gehört das, was er in die Ehe einbringt, und was er während der Ehe erwirbt.
Die Gütertrennung benachteiligt den Ehepartner, der zum Beispiel für die Kinderbetreuung aufkommt und kein oder nur wenig Einkommen erzielt. Er hat gemäss Güterrecht keinen Anspruch auf das Vermögen, das der andere während der Ehe aus seinem Einkommen bildet.
Gütertrennung kann sinnvoll sein, wenn man zum Beispiel ein zweites Mal heiratet. Dann ist die Vermischung der Vermögen oft nicht erwünscht. In Kombination mit einer Vor- und Nacherbschaft können Ehepartner so dafür sorgen, dass ihr Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehepartners in der Familie des zuerst verstorbenen Partners bleibt.
Eine Gütertrennung kann auch von Vorteil sein, wenn ein Ehepartner eine Firma besitzt, um im Fall einer Scheidung den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Sie erleichtert aber auch die Firmenübernahme durch Nachkommen, wenn der Inhaber stirbt.