Checkliste für die Planung der Pensionierung
Wer seinen Ruhestand in der Schweiz unbeschwert geniessen möchte, sollte sich möglichst gut darauf vorbereiten. Das sind die wichtigsten Aufgaben im Überblick.
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Die wichtigsten Planungsaufgaben im Zusammenhang mit der Pensionierung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Dieser Überblick dient Ihnen auch als Checkliste, damit Sie wissen, wann Sie was erledigen oder in die Wege leiten müssen. Wenn Sie sich daran halten, vergessen Sie nichts Wesentliches und verpassen auch keine wichtigen Fristen.
10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung
- Erstellen Sie eine Übersicht über Ihr Vermögen (Immobilien, Kontoguthaben, Vorsorgegelder aus der zweiten Säule und der Säule 3a, Wertschriften, Lebensversicherungen, Beteiligungen, Erbanwartschaften etc.) und über Ihre Schulden (Hypothek usw.). Vermerken Sie die Verfügbarkeit der einzelnen Vermögenswerte.
- Erstellen Sie ein Budget und überprüfen Sie, ob Ihre voraussichtlichen Einnahmen nach der Pensionierung ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
- Falls sich eine Einkommenslücke ergibt: Ermitteln Sie, wie viel zusätzliches Kapital Sie benötigen, um diese Lücke zu schliessen.
- Einkäufe in die Pensionskasse, Einzahlungen in die Säule 3a und in einen ETF-Sparplan eignen sich am besten, um dieses Kapital anzusparen.
4 bis 5 Jahre vor der Pensionierung
- Legen Sie das Datum Ihrer Pensionierung fest.
- Klären Sie ab, welchen Teil Ihres Pensionskassenguthabens Sie als Kapital beziehen können, und welche Anmeldefrist Sie bei einem Kapitalbezug einhalten müssen.
- Wägen Sie die Vor- und Nachteile des Renten- und des Kapitalbezugs sorgfältig ab und entscheiden Sie dann, ob Sie alles als Rente beziehen oder mindestens einen Teil auszahlen lassen wollen. Unsere Tipps für diesen wichtigen Entscheid helfen Ihnen dabei.
- Jetzt ist oft die letzte Gelegenheit für einen steuerlich lukrativen Einkauf in die Pensionskasse – vor allem dann, wenn Sie den einbezahlten Betrag bei der Pensionierung wieder auszahlen lassen möchten. Berechnen Sie zuerst die Rendite des Einkaufs und vergleichen Sie sie mit anderen Kapitalanlagen, bevor Sie sich entscheiden.
Machen Sie sich Gedanken zu Ihrer Wohnsituation: Wollen Sie Ihr Haus behalten, oder möchten Sie nach der Pensionierung in eine Eigentumswohnung ziehen? Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Hypothek ganz oder teilweise amortisieren wollen, und passen Sie je nachdem die Laufzeiten an. Wenn Sie das Haus gegen eine Wohnung eintauschen möchten, sollten Sie sich frühzeitig um die Finanzierung kümmern.
- Legen Sie fest, wann Sie Ihre Vorsorgeguthaben aus der zweiten Säule und der Säule 3a beziehen wollen. Verteilen Sie die Bezüge über mehrere Jahre: So können Sie in der Regel mehrere tausend Franken Steuern sparen.
- Definieren Sie die Ziele für Ihr Vermögen neu: Müssen Sie es kontrolliert verzehren, um Ihr Einkommen zu sichern, oder können Sie es sich leisten, die Substanz für Ihre Erben zu erhalten?
- Überlegen Sie, wie Sie Ihr Einkommen nach der Pensionierung sichern wollen: Lohnt sich zum Beispiel der Kauf einer Leibrentenversicherung, oder legen Sie dieses Geld besser selber an und verzehren es nach Ihrem eigenen Plan?
- Legen Sie Ihre neue Anlagestrategie fest.
- Erstellen Sie einen detaillierten Finanzplan, der die Entwicklung der Ausgaben, der Einnahmen und des Vermögens bis zur Pensionierung und die Zeit danach aufzeigt.
- Suchen Sie einen vertrauenswürdigen Berater, der Sie bei allen wichtigen Entscheidungen unterstützt und der einen verlässlichen Finanzplan für Sie ausarbeitet.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
1 Jahr vor der Pensionierung
- Schichten Sie Ihr Vermögen so um, dass Ihr Einkommen langfristig gesichert ist, und passen Sie Ihre Anlagestrategie entsprechend an.
- Wählen Sie einen geeigneten Vermögensverwalter aus, wenn Sie Ihre Anlagestrategie nicht allein festlegen und Ihr Vermögen nicht selbst bewirtschaften möchten.
- Kündigen Sie Ihre Hypothek rechtzeitig, wenn Sie bei der Pensionierung den ganzen Betrag oder einen Teil davon zurückzahlen möchten.
- Prüfen Sie, ob Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung einen Willensvollstrecker einsetzen sollten.
- Regeln Sie spätestens jetzt Ihren Nachlass: Sichern Sie Ihre Nächsten mit einem Testament, einem Ehevertrag oder mit einem Erbvertrag ab. Die Nachlassplanung ist noch wichtiger, wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen.
3 bis 6 Monate vor der Pensionierung
- Melden Sie Ihre Pensionierung mindestens sechs Monate vor dem letzten Arbeitstag bei Ihrer AHV-Zweigstelle an, damit Ihre erste Rente pünktlich überwiesen wird. Auch wenn Sie den Bezug Ihrer Rente aufschieben möchten, teilen Sie das der AHV am besten jetzt schon mit.
- Zahlen Sie den 3a-Beitrag für das Jahr, in dem Sie in Pension gehen, vor dem Datum Ihrer Pensionierung ein.
Nach der Pensionierung
- Prüfen Sie, ob Ihr Ehepartner AHV-Beiträge zahlen muss, falls er noch nicht im AHV-Alter und nicht erwerbstätig ist.
- Behalten Sie Ihre Finanzen immer im Auge. Kontrollieren Sie die Einhaltung Ihres Finanzplans, damit Ihnen später nicht plötzlich das Geld ausgeht.
- Passen Sie Ihre Planung an, wenn sich Ihre Lebenssituation oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.
- Wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleiben, dürfen Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen – Männer längstens bis 70, Frauen bis 69. Prüfen Sie, ob sich das in Ihrem Fall lohnt.
Zusätzliche Aufgaben bei einer Frühpensionierung
- Klären Sie ab, wann Sie Ihre Pensionskassenleistungen und die AHV-Rente frühestens beziehen können, und lassen Sie Ihre voraussichtlichen Altersrenten für den gewünschten Pensionierungszeitpunkt von der AHV-Ausgleichskasse und der Pensionskasse berechnen.
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihren vorzeitigen Ausstieg finanziell unterstützt, zum Beispiel mit einer Überbrückungsrente bis zum regulären Pensionsalter.
- Prüfen Sie, ob sich ein Vorbezug der AHV- und Pensionskassenrente beziehungsweise der Bezug einer Überbrückungsrente lohnt. Vergleichen Sie auch andere Möglichkeiten zur Überbrückung der Einkommenslücke, zum Beispiel den frühzeitigen Bezug von Säule-3a-Guthaben.
- Melden Sie sich nach der Frühpensionierung bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse und zahlen Sie die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige. Jede Beitragslücke kann eine Kürzung Ihrer Rente zur Folge haben. Erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten, wie Sie Ihre AHV-Beiträge senken können (z.B. eine Teilpensionierung oder ein Nebenerwerb).